Unser Hinweisgebersystem TellUs!

Wir als Arabella Hospitality bekennen uns zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung. Für uns ist es daher das Wichtigste, unser Geschäft mit dem höchsten Grad an Integrität zu führen und alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Unser Umgang mit Menschen, unsere Entscheidungen und unser tagtägliches Handeln werden durch dieses gemeinsame Wertesystem getragen.

Verstöße gegen diese Werte schaden nicht nur dem guten Ruf der Arabella Hospitality als Arbeitgeber und Geschäftspartner, sie können sogar schwerwiegende rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen für unser Unternehmen nach sich ziehen. Um mögliche gesetzeswidrige Handlungen zu vermeiden oder zu minimieren, ist es für uns daher entscheidend, etwaige Regelverstöße frühzeitig zu erkennen, aufzuklären und abzustellen.

Hinweise melden und Beratung einholen

Eine Voraussetzung für eine effektive Compliance sind sichere und zuverlässige Kommunikationskanäle für Mitarbeiter und Geschäftspartner – aber auch jeden anderen Stakeholder. Die beste Compliance funktioniert nur, wenn sich jeder seiner individuellen Verantwortung für integres Verhalten bewusst ist.

Helfen Sie uns durch Ihren Hinweis bitte dabei, Reputations- und Vermögensschäden für die Arabella Hospitality frühzeitig zu erkennen und abzuwenden.

Wir suchen den persönlichen Kontakt zu Ihnen

Als Mitarbeiter der Arabella Hospitality sollte Ihr erster Ansprechpartner immer Ihre Führungskraft sein.

Wenden Sie sich als Kunde, Vertriebspartner, Lieferant oder anderer Stakeholder der Arabella Hospitality bitte an Ihren jeweiligen Ansprechpartner bei uns. Fall Sie keinen direkten Ansprechpartner bei der Arabella Hospitality haben, dann können Sie Ihre Fragen und Bedenken auch direkt dem Compliance Office mitteilen. Senden Sie uns eine E-Mail an: compliance(at)hausbau(dot)de.

Uns ist bewusst, dass es Situationen geben kann, in denen Ihnen der direkte und offene Dialog unangebracht erscheint oder Sie generell anonym bleiben möchten. Für solche Fälle eröffnen wir Ihnen mit unserem Hinweisgeberportal TellUs! eine weitere sichere Möglichkeit, Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße vertraulich abzugeben – namentlich oder anonym.

Hinweisgeberportal TellUs!

Das Hinweisgeberportal TellUs! ist ein gesichertes, webbasiertes Hinweisgebersystem und steht unseren Mitarbeitern, Geschäftspartnern und jeder anderen Person rund um die Uhr und unabhängig vom Ort zur Verfügung. So können Sie namentlich oder anonym auf mögliche Verstöße gegen die Geschäfts- und Verhaltensgrundsätze der Bayerischen Hausbau, gegen die unternehmensinternen Richtlinien oder gegen geltende Gesetze hinweisen oder sich in diesem Zusammenhang Rat einholen.

Über folgenden Link haben Sie die Möglichkeit, einen Hinweis einzustellen:

https://www.bkms-system.com/ahse

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Die Arabella Hospitality ist sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern voll bewusst. Daher haben wir uns den Grundsätzen von Ethik, Integrität und Gesetzestreue verpflichtet.

Wir erwarten von allen unseren Geschäftspartnern eine ebensolche Verpflichtung zu höchsten Standards der Geschäftsethik.

Dieser Verhaltenskodex für Geschäftspartner beschreibt diesbezüglich die grundlegenden Prinzipien für die eigene Geschäftstätigkeit und die Zusammenarbeit. Diese stellen die Mindeststandards für unsere Geschäftsbeziehungen dar. 

Die Geschäftspartner sind verantwortlich dafür, dass sie im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Arabella Hospitality alle gesetzlichen Vorschriften und unseren Verhaltenskodex einhalten.

Dieser Verhaltenskodex gilt für die Arabella Hospitality und ihre Tochtergesellschaften.

Grundsätzliches

Der Verhaltenskodex für Geschäftspartner orientiert sich unter anderem an den nachfolgend aufgeführten internationalen Leitsätzen, Prinzipien, Gesetzen und Vorschriften:  

▪ OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (OECD MNE Guidelines)  

▪ UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs)

▪ Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemaßnahmen (IAO)  

▪ Internationale Charta der Menschenrechte (OHCHR)

▪ Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Wir halten uns an diese internationalen Leitsätze, Prinzipien und an lokale, nationale und internationale Gesetze und Vorschriften. Wir fordern dies auch von unseren Geschäftspartnern.

Bei ihren Geschäfts- und Beschaffungsaktivitäten achtet die Arabella Hospitality nicht nur auf wirtschaftliche und technische Kriterien, sondern auch auf gesellschaftliche und ökologische Aspekte wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltschutz. Beim Bezug von Waren, Bau- und Dienstleistungen setzt die Arabella Hospitality bei ihren Geschäftspartnern eine nachhaltige Vorgehensweise, Umweltschutz, den fairen Umgang mit Mitarbeitern sowie die Beachtung von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit voraus.  

Achtung der Menschenrechte und Arbeiterrechte
 

Wir setzen voraus, dass unsere Geschäftspartner die in internationalen Abkommen festgeschriebenen Menschenrechte einhalten, insbesondere die oben aufgeführten. Unsere Geschäftspartner dürfen weder Kinderarbeit, Zwangsarbeit noch Sklaverei in ihren Betrieben oder Aktivitäten einsetzen. Sie müssen über ein System verfügen, das die Einhaltung dieser Anforderungen sicherstellt.

Die Geschäftspartner achten die Gesundheit, Sicherheit und Persönlichkeitsrechte ihrer Mitarbeiter.

Sie verpflichten sich den Prinzipien eines respektvollen, fairen und nichtdiskriminierenden Umgangs. 

Die Mitarbeiter werden auf der Grundlage fairer und gesetzeskonformer Verträge beschäftigt und entlohnt. Die internationalen Mindestarbeitsstandards werden eingehalten. Kein Mitarbeiter darf aufgrund seines Alters, Geschlechts, seiner sexuellen Orientierung, einer Schwangerschaft, Behinderung, seiner Nationalität, ethnischen Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung, politischen Überzeugung, seines sozialen Hintergrunds oder Familienstands benachteiligt werden. Chancengleichheit und Gleichbehandlung sind zu fördern.

Unsere Geschäftspartner respektieren das Recht ihrer Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und Tarifautonomie.

Sie beachten die für die jeweilige Branche einschlägigen gesetzlichen Regelungen zur Beschäftigung von Mitarbeitern und gehen effektiv gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit vor.

Die Geschäftspartner der Arabella Hospitality verpflichten sich, auch die geltenden nationalen Gesetze zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit einzuhalten und für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen.

 
Achtung der Umwelt
 
Die Geschäftspartner werden ihre betriebliche Tätigkeit so gestalten, dass negative Auswirkungen auf die Umwelt minimiert werden und ständige Verbesserungen in dieser Hinsicht angestrebt werden. Die Geschäftspartner der Arabella Hospitality halten alle relevanten Umweltgesetze und -genehmigungen ein. Sie verpflichten sich, Ressourcen zu schonen, Abfälle zu vermeiden und unvermeidbare Umweltbelastungen auf ein Minimum zu reduzieren.
 
Geschäftliche Integrität
 
Die Geschäftspartner werden ihre Geschäftstätigkeit ethisch und verantwortungsbewusst ausüben und in allen Aspekten ihrer Tätigkeit fairen Wettbewerb betreiben. 
 
Sie werden die Wettbewerbs- und Kartellrechte strikt einhalten und sich nicht an illegalen wettbewerbs-beschränkenden Absprachen beteiligen oder verbotene Kartelle unterstützen.
 
Korruption, Bestechung und Geldwäsche werden in keiner Form toleriert.
 
Die Geschäftspartner dürfen den Beschäftigten der Arabella Hospitality keine Dienstleistungen, Geschenke oder Vorteile gewähren, die das Verhalten der Mitarbeiter beeinflussen könnten.
  
Die Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten, vertrauliche Informationen und geistige Eigentumsrechte ordnungsgemäß behandelt werden.
 
Die Geschäftspartner sind verpflichtet, alle nationalen und internationalen steuerrechtlichen und zollrechtlichen Gesetze und Verpflichtungen in den Ländern, in denen sie tätig sind, einzuhalten.
 
Wir lehnen jegliche Form von unzulässiger Umgehung dieser Vorgaben sowie Gestaltungsmissbrauch ab. 
 
Einhaltung der Prinzipien des Verhaltenskodex
 
Die Arabella Hospitality fordert ihre Geschäftspartner auf, die Prinzipien der oben genannten Leitsätze und Gesetze sowie die Mindeststandards dieses Verhaltenskodex für Geschäftspartner auch in ihrer Lieferkette einzuhalten.
 
Die Geschäftspartner sollen diese Grundsätze an alle weiteren Subunternehmer weitergeben, die an der Lieferung und/oder Herstellung der beauftragten Leistung beteiligt sind.
 
Geschäftspartner der Arabella Hospitality sind verpflichtet, eigene Verstöße gegen den Verhaltenskodex, die die Geschäftsbeziehung zur Arabella Hospitality betreffen, sowie etwaige Erkenntnisse über Fehlverhalten von Mitarbeitern der Arabella Hospitality zu melden.
 
Geschäftspartner der Arabella Hospitality müssen auf Anfrage vollständig und wahrheitsgemäß Fragen zur Einhaltung dieses Verhaltenskodexes beantworten und gegebenenfalls Unterlagen vorlegen.
 
Meldung von Verstößen und Mitwirkungspflicht
 
Die Geschäftspartner ermöglichen es der Arabella Hospitality, die Einhaltung des Verhaltenskodex zu überprüfen und unterstützen bei der Aufklärung von Verstößen oder begründetem Verdacht auf Verstöße gegen die Grundsätze und Anforderungen dieses Verhaltenskodex für Geschäftspartner. Hierfür geben sie mindestens schriftlich Auskunft auf Anfragen. 
 
Sollten Geschäftspartner Hinweise auf einen Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex erhalten, sind sie verpflichtet, diesen unverzüglich mitzuteilen. Hierfür können sie entweder eine E-Mail an compliance@arabella.com senden oder Verstöße und Hinweise in unserem Hinweisgebersystem https://www.bkms-system.com/ahse melden. 
 
Abhilfemaßnahmen
 
Geschäftspartner sind dazu verpflichtet, Verdachtsfälle aktiv aufzuklären und hierbei uneingeschränkt mit der Arabella Hospitality zusammenzuarbeiten.
 
Sollten gesetzliche, menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflichten verletzt werden, verpflichten sich die Geschäftspartner, gemeinsam mit der Arabella Hospitality angemessene Abhilfemaßnahmen zu planen und zu ergreifen, die zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung einer Verletzung geeignet sind. 
 
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen oder falls Geschäftspartner ihren Aufklärungs- und Kooperationspflichten nicht ausreichend nachkommen, behält sich die Arabella Hospitality das Recht vor, die Geschäftsbeziehung mit den betroffenen Parteien auf der Grundlage bestehender vertraglicher oder gesetzlicher Rechte mit sofortiger Wirkung zu beenden (Sonderkündigungsrecht). 
 
Weitergehende Rechte, insbesondere ein möglicher Anspruch auf Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt.
 
Kenntnisnahme und Einverständnis des Geschäftspartners
 
Der Geschäftspartner verpflichtet sich, verantwortungsvoll zu handeln und sich an die aufgeführten Grundsätze und Anforderungen zu halten. Außerdem verpflichtet er sich, den Inhalt dieses Kodex in verständlicher Weise an Arbeitnehmer, Beauftragte und Subunternehmer zu kommunizieren und alle erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung der Anforderungen zu treffen.
 
Die Arabella Hospitality behält sich das Recht vor, den Verhaltenskodex von Zeit zu Zeit angemessen zu aktualisieren. Es wird erwartet, dass Geschäftspartner solche Änderungen akzeptieren.
 
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